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DFO die Finanzoptimierer GmbH&Co KG
Birkenfelderstr. 9
66640 Namborn
Vertreten durch:
JS-Makler-Verwaltungs-GmbH
Jürgen Schlifski

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Telefon: 06857/6750300
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Registereintrag

DFO die Finanzoptimierer GmbH&Co KG
Amtsgericht: Saarbrücken – Handelsregister –
Registernummer: HRA 12383

Finanzamt Saarbrücken
Steuer-Nr.: 040/152/12042

Persönlich haftendende Gesellschafterin
JS-Makler-Verwaltungs GmbH
Birkenfelderstr. 9a
66640 Namborn
Geschäftsführer: Jürgen Schlifski

Amtsgericht: Saarbrücken – Handelsregister –
Registernummer: HRB 104807
Erlaubnisse nach §34c ,§34f und §34iGewO
erteilt duch den Landkreis St.Wendel -
Kreispolizeibehörde - Mommstr. 21-31, 66606 St.Wendel
www.landkreis-st-wendel.de
(Erlaubnisinhaber jeweils die JS.Makler VerwaltungsGmbH)

RegisterNr§34f GewO: D-F-170-5IHT-42
RegisterNr §34i GewO: D-W-170-BKJA-07

Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach §34 d Abs 1 GewO (Versicherungsvermittler):
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Str. 9, 66119 Saarbrücken,
www.saarland.ihk.de
Register Nr §34d GewO: D-4BDO-EZLM5-76
(Erlaubnisinhaber: JS-Makler Verwaltungs GmbH)
Die jeweiligen Registernummern sind im Vermittlerregister sind unter www.vermittlerregister.info einsehbar.

Mitglied der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes,
Franz-Josef-Röder-Str. 9, 66119 Saarbrücken http://www.saarland.ihk.de

Berufsbezeichnung:
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO,
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO,
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 GewO;
Immobilienmakler und Darlehensvermittler nach 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO und § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO.;

Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)-
- § 34 i GewO
- Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage
http://www.gesetze-im-internet.de/
eingesehen und abgerufen werden.


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Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt
In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales
Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung
Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit
(Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nichtangeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidungerkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf ​ besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
(Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.